29.04.2020
Schrittweises „Austrittsszenario“ aus der Coronakrise
Die Corona – Regelungen wirken sich auch auf die Tätigkeiten der gewählten Vertreter des Volkes/Kommunen aus. Sie sind mehr oder weniger seit Mitte März 2020 aus Entscheidungsprozessen ausgeschlossen und haben somit im Nachgang lediglich die getroffenen Maßnahmen zur Kenntnis nehmen können.
Beim Austrittsszenario wollten wir uns zumindest auf dem Weg der schriftlichen Kommunikation in den Prozess einbringen. Auch die Fraktion der Bürgerschaft im Geraer Stadtrat will sich mit einer Meinung beim „Austrittsszenario“ aus der Coronakrise beteiligen. Dazu wurden am 15.04.2020, vor der Runde der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin, Vorschläge an den Oberbürgermeister der Gera Gera herangetragen.
Im Nachgang dieser Gesprächsrunde wurden die getroffenen Regelungen des Landes Thüringen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 am 18.04.2020 angepasst. Aus der nachfolgenden Übersicht sind unsere Vorschläge vom 15.04.2020 benannt und die Berücksichtigung bei der Umsetzung der neuen geltenden Maßnahmen vom 18.04.2020:
- Öffnen der Autohäuser, da dort die Möglichkeit des Sicherheitsabstandes in der Regel gewährleistet werden kann. erledigt
- Öffnen von Waschstraßen für Autos. erledigt
- Physio- und Ergotherapien. erledigt
- Mundschutz in Fahrzeugen und Räumen ist zu tragen, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht gewährleistet werden kann und das vor der Teilöffnung von Schulen. erledigt
- Öffnen von Textil-, Schuhläden usw. unter Auflagen. Soll erledigt werden
- Friseure und Barbiergeschäfte. Soll erledigt werden
- Beratungsstellen, Frauenzentren usw. Soll erledigt werden
- Regelungen zu dem produzierenden Gewerbe. ?
- Öffnen von Fahrschulen. offen
- Regelungen zu staatlichen Einrichtungen (Gerichte, Notare usw.) offen
- Gastronomiebetrieben im Freien unter Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 m zwischen den Tischen offen
Nun soll am 29.04.2020 eine weitere mögliche Umsetzung von Maßnahmen zur schrittweisen Rückkehr in die Normalität zwischen den Bundesländern und der Bundesregierung besprochen werden. Dies war uns Anlass am 27.04.2020 erneut den Oberbürgermeister der Stadt Gera auf unsere Vorschläge beim nächsten Schritt der Lockerungen hinzuweisen. Das dies alles unter Beachtung der seuchenhygienischen Rahmenbedingungen in angemessener Form erfolgen muss, ist selbstverständlich und wird nicht jedes Mal angeführt.
Nun die ergänzenden Hinweise vom 27.04.2020 zu den Regelungen der Verordnung des Landes vom 20.03.2020/07.04.2020/18.04.2020 §§ 5, 6, 7 und 8:
- Teilöffnung von Bars, Cafés, einschließlich Eiscafés, Kneipen, Theater, Kinos, Konzerthäuser,
- Teilöffnung von Fitnessstudios,
- Teilöffnung von Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen,
- Teilöffnung von Vereinen, sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen und -angebote sowie Sportanlagen, Spiel- und Bolzplätze,
- Touristeninformationen,
- Spezialmärkte, Wettannahmestellen,
- Sportbetrieb für bestimmte Sportarten, die mit Abstand ausgeführt werden können,
- Hersteller-Direktverkaufsstellen mit unbegrenzter Fläche aber Vorgaben wieviel Besucher gleichzeitig auf welcher Fläche sein dürfen,
- Fahrschulen,
- Gaststätten Innen und Außenbereich,
- Kantinen, Cafeterien oder ähnliche Einrichtungen auch Außerhausverkauf,
- Öffnen der Schulen für alle,
- Öffnen von Kindergärten für kleine Gruppen
- Besuch im privaten Bereich von Freunden und Bekannten bis 10 Personen,
- Uneingeschränkte Tätigkeit der gewählten Volksvertreter,
Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Wir sind gespannt, was diesmal mit in das „Lockerungspaket“ aufgenommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.-Ing. Ulrich Porst
Fraktionsvorsitzender Bürgerschaft Gera