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Aktuell

Offener Brief an den Oberbürgermeister der Stadt Gera

Ansicht Geraer Rathaus
07.07.2021

Offener Brief an den Oberbürgermeister der Stadt Gera

Bewertung der OB-Arbeit in den ersten drei Jahren und wem steht eine Bewertung zu

Ansicht Geraer Rathaus

Am 01.07.2021 war Halbzeit der Amtszeit von Geras Oberbürgermeister (OB) Julian Vonarb, der am 01.07.2018 die Amtsnachfolge von Frau Dr. Hahn antrat.

Ende Juni 2021 nun, haben sich die Fraktionschefs von Die Linke, Grüne und SPD eine Bewertung der Arbeitsleistung des OB zugetraut, worauf dieser am 01.07.2021 eine Selbsteinschätzung seiner Leistungen in einem Interview mit der OTZ vorgenommen hat.

Nach unserem Verständnis können Stadträte die Arbeit des OB nur eingeschränkt beurteilen, da sie in die Tätigkeiten des OBs nur teilweise Einblick haben und eine Bewertung möglicherweise parteipolitisch eingefärbt motiviert ist.

Eine Selbsteinschätzung durch den OB ist zwar legitim, jedoch auch einseitig und nicht objektiv.

Usus ist in Organisationen und Unternehmen, dass die Bewertung von Leistungen dem unmittelbar Vorgesetzten obliegt und nach bewährten Kriterien wie Arbeitsqualität, Selbstständigkeit, Effektivität, Leistungsbereitschaft, Kostenbewusstsein, Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität, Delegationsvermögen, Mitarbeitermotivation, Führungsvermögen und -verhalten, Kritikfähigkeit, fachliche Kompetenzen und nachweislichen Ergebnissen erfolgt.

Da der OB keinen direkten Vorgesetzen hat, ist es sicher auch legitim, dass Stadträte ihre Sicht zu den Ergebnissen der Arbeit des OBs kundtun. Dies kann allerdings nur auf der Grundlage von Fakten erfolgen. Anhand dieser kann sich der Bürger seine Meinung bilden.

Davon ausgehend wird die Fraktion Bürgerschaft Gera unter Einbeziehung der Kenntnisse aus dem Stadtrat und dem Wirtschaft- und Stadtentwicklungsausschusses (WSA), dessen Vorsitz unsere Fraktion stellt und in dem der OB als Vertreter der Verwaltung mit verankert ist, im Folgenden ihren Standpunkt zu den einzelnen Fakten äußern:

1. Außendarstellung der Stadt Gera

Seit dem Amtswechsel im Jahr 2018 konnten Bürger, Unternehmer und Kommunalpolitiker die Verbesserung des Erscheinungsbildes der Stadt Gera über die Stadtgrenze hinweg sowohl auf Landes- als auch auf Bundeseben wahrnehmen.

Unser Standpunkt: Dieser Weg ist gut und sollte weiter kontinuierlich beschritten werden, um Gera national und auch international bekannter werden zu lassen.

2. Strukturänderung innerhalb der Verwaltung

Der OB hat seit 2018 bereits mehrfach Verwaltungsstrukturänderungen durchgeführt. Dabei wurden Zuordnungen veranlasst und wieder aufgehoben. Dies führte zu unnötigen Verzögerungen und Unterbrechungen von Arbeitsabläufen, was für Unruhe sorgte und auf wenig Verständnis bei den Mitarbeitern stieß, weil damit unstrukturiertes Handeln zu vermuten war.

Unser Standpunkt: Die vom OB angekündigte „Große Verwaltungsstrukturreform“ war das nicht und lässt weiter auf sich warten.

3. Zusammenarbeit des OB mit den drei Dezernenten

Keinem, der an der Verwaltung nahe dran ist, ist entgangen, dass dieses Verhältnis Reserven hat. Differenzen des OBs mit der ehemaligen Baudezernentin, die Wiederwahl des Bürgermeisters betreffend oder mangelnde Abstimmung des OBs mit den Dezernenten und Führungskräften machen dies u.a. deutlich.

Unser Standpunkt: Bei der Zusammen- und Teamarbeit gibt es seitens des OBs noch Verbesserungspotential. Denn: „Führung ist die bewusste und zielbezogene Beeinflussung des Erlebens und des Verhaltens von Einzelpersonen und von Gruppen innerhalb einer Organisation“ und im konkreten Fall soll dies zum Wohle der Stadt Gera dienen.

4. „Betriebsklima“ in der Verwaltung

So wie der OB in der Außendarstellung erfolgreich viel Zeit investiert hat, scheint diese Zeit im Innenverhältnis zu fehlen. Kriterien für Mitarbeiterzufriedenheit sind u.a. Fluktuation und Krankenstand. Sowohl der Krankenstand ist hoch als auch die Fluktuation, insbesondere im unmittelbaren Verantwortungsbereich des OBs.
Unser Standpunkt: Bei der Zusammen- und Teamarbeit gibt es seitens des OBs zu nutzendes Verbesserungspotential.

5. Personalausstattung der Verwaltung

Mit Amtsantritt 2018 verkündete der OB, den Personalstand von ca. 1.100 Stellen für Beschäftige zu halten und durch Optimierungen, Vermeidung von Doppelarbeit und weiterer Digitalisierung die Schlagkraft der Verwaltung zu erhöhen und noch bürgerfreundlicher zu machen. Die Personalkosten sollten nur bedingt durch die „planmäßigen Anpassungen“ wie z.B. Tarifsteigerungen anwachsen.

Unser Standpunkt: Der Stellenplan ist inzwischen um über 100 auf 1.220 Stellen angestiegen. Damit auch die Personalkosten, so dass der OB die vom Stadtrat vorgegebene Personalkostenobergrenze wieder nicht einhalten wird können. Deshalb hat der Stadtrat den OB an die Einhaltung der Beschlüsse zu erinnern. Zudem widerspricht dies der Ankündigung des OBs bei Amtsantritt, eine “Große Verwaltungsstrukturreform“ durchzuführen, deren Ziel es sein sollte die Optimierung der Verwaltung und nicht deren weitere Aufblähung.

6. Haushaltplan

Die Einnahmen der Stadt Gera sind von ca. 260 Mio. € in 2018, auf ca. 265 Mio. € in 2019, ca. 283 Mio. € in 2020 und ca. 288 Mio. € im Jahr 2021 gestiegen. Somit können im Jahr 2021 gegenüber 2018 ca. 28 Mio. € mehr ausgegeben werden. Das ist die Basis für die Beurteilung der Haushaltlage der Stadt Gera.

Mittlerweile gelingt es der Verwaltung bereits seit 2018 einen ausgeglichenen Haushaltplan vorzulegen, sodass keine Sonderzuweisungen vom Land notwendig sind. Der Haushaltsplan wurde vom „Finanzbereich“ aufgestellt und gegen alle noch so leisen und lauten Forderungen anderer Bereiche mehr Geld haben zu wollen, verteidigt.

Unser Standpunkt: Das ist gut so und ist konsequent beizubehalten.

7. Gewerbesteuer und Grundsteuer B

Seit bereits sechs Jahren hat der WSA jährlich das Thema Gewerbesteuer und Grundsteuer B auf der Tagesordnung, um mit dem Bereich Finanzen abzuwägen, ob Reduzierungen für den Haushalt der Stadt verkraftbar sind. Für die Gewerbesteuer war dies jetzt möglich. Grundlage dazu waren die Mehreinnahmen der Stadt. Der OB konnte somit diese minimale Gewerbesteuerreduzierung mit Symbolcharakter die er ebenfalls wollte, verkünden.

Bei der Grundsteuer B, die die Hausbesitzer betrifft, ist eine Reduzierung leider nicht möglich.

Unser Standpunkt: Die Senkung der Gewerbesteuer ist für die Unternehmen ein erster Schritt in die richtige Richtung.

8. Arbeitslosigkeit

Nach wie vor ist Gera in der versicherungspflichtigen Beschäftigung das Schlusslicht in Thüringen. Dies wäre noch gravierender, wenn Unternehmen Gera auf der Landkarte nicht als optimalen Standort in der Mitte von Deutschland und mit zwei Autobahnverbindungen ausgemacht hätten, so z.B. Amazon, XXXL-Lutz, Raben Group und Bauerfeind. Einige dieser Ansiedlungen wurden bereits vor Amtsantritt des OB vorbereitet, der OB hat jedoch für Investoren gemeinsam mit dem Stadtrat weitere notwendige Voraussetzungen wie z.B. erforderliche Flächenbereitstellungen geschaffen.

Unser Standpunkt: Im Bereich der Wirtschaftsförderung ist dennoch Luft nach oben und das Thema muss weiter hohe Priorität haben.

9. Nahverkehrsplan (NVP)

Bereits 2019 sollte der alte NVP durch einen neuen zeitgemäßen NVP ersetzt werden. Auf Wunsch des OB hat der Stadtrat der Verlängerung dieses alten NVP um ein Jahr zugestimmt. 2020 wiederholte sich dasselbe Spiel. Erneut bat der OB um eine weitere Verlängerung, da er immer noch keinen neuen NVP vorlegen konnte. Und das trotz des Hinweises im WSA, dafür notfalls auch fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen. Für 2021 wurde erneut vom OB um eine Verlängerung des bereits seit drei Jahren abgelaufenen NVP im Stadtrat gebeten. Es soll nun doch mit Hilfe von Dritten der NVP noch in 2021 vorgelegt werden.

Unser Standpunkt: Der OB hat drei Jahre seine Verantwortung für die Aufstellung des NVP nicht wahrgenommen! Wir sind gespannt, ob dies für 2022 endlich gelingt.

10. Elstertal Infraprojekt GmbH

Diese städtische Gesellschaft hatte einen 10 Jahresvertrag mit der Stadt Gera abgeschlossen. Im Jahr 2019 ist dieser Vertrag ausgelaufen und bedurfte einer Erneuerung und Neubestimmung des Leistungsumfanges. Das Thema ist trotz Befassung in mehreren Ausschüssen des Stadtrates und permanenter Hinweise seitens der Stadtratsmitglieder seit 2018 offen.
Unser Standpunkt: Der OB hat drei Jahre seine Verantwortung nicht wahrgenommen! Hier besteht zwingend Handlungsbedarf.

11. Technologie und Gründerzentrum GmbH (TGZ)

Obwohl in der Vergangenheit Neuansiedlungen von Unternehmen über das TGZ mehrfach organisiert, werden konnten, stagniert derzeit die Arbeit. Seit drei Jahren sind die Frage zum Standort als auch zu den Aufgaben der Gesellschaft als grundlegende Voraussetzungen offen.

Unser Standpunkt: Der OB hat drei Jahre seine Verantwortung nicht wahrgenommen! Und dem OB scheint eine Zukunftsvision für das TGZ zu fehlen.

12. Überregionale Bedeutung von Gera

Alle Aktivitäten wie Smart City, Mobilitätsstandort, dritter Standort für die Bundeszentrale für politische Bildung usw. sind wichtig und Bausteine für die weitere Entwicklung von Gera.

Diese sind nicht allein Verdienst des OB oder der Stadtverwaltung, sondern insbesondere Verdienst von Landtags- bzw. Bundestagsabgeordneten wie z.B. Elisabeth Kaiser und Volkmar Vogel. Nun liegen Umsetzung und Realisierung der Projekte in der Hand des OBs.

Unser Standpunkt: Ehre, wem Ehre gebührt.

13. Verwaltungsstandortkonzept

Seit ca. einem Jahr ist dieses im Gespräch. Das ist genau die Phase, in der auch die Stadträte mit dem Eigentümer des Tietz – Kaufhauses hinsichtlich der Nutzung intensiv im Gespräch waren. In den ersten zwei Jahre nach der Wahl des OB wurde nichts Schriftliches zum Verwaltungsstandortkonzept vorgelegt.

Erst vor kurzem wurden die Stadträte vom OB mündlich informiert, dass vier Standorte für die Verwaltung vom OB vorgesehen sind. Davon sind das Rathaus und das durch die Bauverwaltung genutzte Objekt in der Amthorstraße als zu erhaltende Verwaltungsstandorte nachvollziehbar. Das neue Gefahrenabwehrzentrum auf der Fläche des ehemaligen Heizkraftwerks in der Vogtlandstraße, wo die Flächen bereits erworben wurden, scheint auch logisch. Damit soll ein zentraler Feuerwehrstandort für ganz Gera eingerichtet werden und sich somit Doppelausrüstungen durch die jetzigen zwei Standorte erübrigen.

Unser Standpunkt: Eine Ist-Analyse zu den städtischen Gebäuden und deren Nutzung wurde durch den OB als Entscheidungsgrundlage dem Stadtrat noch nicht vorgelegt. Gleiches gilt für die nicht mehr benötigten städtischen Verwaltungsgebäude hinsichtlich ihrer Vermarktung. Inwieweit das ehemalige Tietz-Kaufhaus als Verwaltungsstandort geeignet ist, ist bei dem genannten finanziellen Aufwand und derzeitige Infrastruktur zu hinterfragen.

14. Tietz -Kaufhaus

Das Tietzkaufhaus steht seit fast 30 Jahren leer, hatte verschiedene Eigentümer und soll noch in dieser Amtszeit des OB wiedereröffnet werden. Seine Widerwahl hat der OB zumindest an dieses zentrale Wahlversprechen geknüpft. Ausgang derzeit offen.

Unser Standpunkt: Wir sind weiter sehr an der Entwicklung und Nutzung dieses Objektes interessiert. Hier werden wir jedoch die weitere Entwicklung und entsprechende Vorlagen des OBs abwarten müssen.

15. Geras Neue Mitte

Nach dem Abriss von 11 – geschossigen Wohngebäuden, mit Fördermitteln, vor ca. 25 Jahren liegt diese Fläche immer noch brach. Diese Fläche von ca. 25.000 m² soll mit Hilfe der IBA neugestaltet werden. Dieser Prozess lief unter großer Bürgerbeteiligung ab und dauert bereits fast 10 Jahre. Hier fehlt es noch am finalen Abschluss durch den Stadtrat. Das was mit Ende des alten Stadtrates 2019 ausdiskutiert war, wurde durch die neu gewählten Stadträte wieder in Frage gestellt. Nun ist 2021 zur Hälfte Vergangenheit und noch immer keine Lösung in Sicht. Hier ist der Stadtrat gefragt und nicht der OB, der dazu eine positive Position bezieht.

Ein zweiter Teil zur Entwicklung dieser Fläche, die Mitbeteiligung der GWB Elstertal GmbH als Eigentümer einer Teilfläche von Geras Neuer Mitte ist seit Monaten aber offen. Hierzu muss der OB als Gesellschaftervertreter des Stadtrates in der GWB Elstertal GmbH den Mehrheitsgesellschafter das Land Thüringen davon überzeugen, dass auch auf dieser Fläche der Gesellschaft zeitnah eine Entwicklung nach den erarbeiteten Vorstellungen erfolgen kann.

Unser Standpunkt: Der OB muss hier schnell handeln, um Fördergelder nicht zu gefährden.

16. Straßenbahnbeschaffung

Man kann es drehen und wenden, wie man will. Die Grundlage zur Beschaffung von Bahnen für den GVB ist und bleibt der NVP unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der GVB und der Stadt Gera. Dies auch mit Blick auf die Gleiserneuerung in der Wiesestraße, wo Investitionen in zweistelligen Millionenbeträgen fällig werden. Trotz Fördermitteln muss die GVB Eigenmittel zur Verfügung haben. Dies ist reine Mathematik und kaufmännische Überlegungen, die uns sagen, was wir uns leisten können und was nicht. Auch wenn der OB dies zur Chefsache erklärt hat, liegt bis heute vom OB keine Lösung vor.

Unser Standpunkt: Vermutlich wird der Stadtrat gemeinsam mit der Stadtverwaltung und dem Land eine Lösung finden müssen. Dies anzuschieben, ist Sache des OB und seit mehreren Monaten offen. Sonst gibt es keine einzige neue Bahn.

17. Stadtrat

Mit der Kommunalwahl 2019 wurden in den Stadtrat acht Fraktionen gewählt, vorher waren es fünf Fraktionen. Durch den Einzug der AfD in den Stadtrat und das auf Anhieb als stärkste Fraktion, wurde von anderen Parteien ein politisches Feindbild gegen die AfD aufgebaut, was die sachbezogenen Entscheidungen im Stadtrat wesentlich beeinträchtigte. So auch bei der Wahl des Stadtratsvorsitzenden und dann erst vor kurzem mit dem überflüssigen und erfolglosen Abwahlantrag.

Unser Standpunkt: Dass ideologische Auseinandersetzungen stattfinden, ist Ausdruck der Meinungsfreiheit in einer Demokratie und auf Landes- und Bundesebene auch medienwirksam so gewollt. Auf kommunaler Ebene wählen die Bürger ihre Vertreter in den Stadtrat und erwarten von Ihnen, dass sie sich für die Stadt und damit für das Wohl ihrer Bürger einsetzen. Sachfragen zu klären, dies muss der 1. Anspruch an die Arbeit jedes einzelnen Stadtratskollegen sein und den Umgang miteinander bestimmen. Dies ist zumindest der Ansatz der Bürgerschaft Gera im Stadtrat.

18. Überforderung des Stadtrates

Der OB hat für sich festgestellt: „Ich darf die Verwaltung und den Stadtrat nicht überfordern.“ Woher weiß der OB, wann Verwaltung und Stadtrat überfordert sind?

Was die Verwaltung betrifft, werden wir dies nicht bewerten, dazu können nur die Mitarbeiter Stellung beziehen.

Was den Stadtrat betrifft unterfordert eher der OB diesen. Fraktionsübergreifend werden vom OB entscheidungsreife Vorlagen für den Stadtrat verlangt, ohne dass diese wiederholt in die Verwaltung zur Nachbesserung zurückverwiesen werden müssen. Dies erhöht den zeitlichen Aufwand für die Stadträte, da sie sich mehrmals mit gleichen Themen befassen müssen, was nichts mit Überforderung zu tun hat. Vielmehr könnte der Stadtrat bei beanstandungsfreien Vorlagen sogar mehr sachgerechte Entscheidungen treffen, ohne damit überfordert zu sein.
Dies verdeutlicht auch die Tatsache, dass allein unsere Fraktion den OB bereits am 18.11.2019 weitere offene Themen schriftlich benannt hat, die von Seiten der Verwaltung wie nachfolgend aufgeführt bis heute noch offen sind: Gewerbegebiet Kleinfalke, Gewerbeflächen Deutsche Bahn, Nutzung des Wismutkrankenhaus, Stadtumgestaltung speziell Bieblach – Ost, Beteiligung an der EGG, Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit in der Stadt, Amtsblatt, Theaterfinanzierung, Multifunktionsarena, Schwimmbad, usw.
Darüber hinaus hat der Stadtrat auf Verlangen des OB auch im Jahr 2021 auf planmäßige Stadtratssitzungen verzichten müssen, obwohl selbst der Landtag trotz gleicher Corona – Situation seine Sitzungen abgehalten hat.
Unser Standpunkt: Der OB muss Vorlagen für den Stadtrat so vorbereiten, dass sie entscheidungsmöglich sind. Er muss gefasste Beschlüsse umsetzen, damit der Stadtrat nicht immer wieder daran erinnern bzw. sich damit erneut befassen muss.

19. Umsetzung von Stadtratsbeschlüssen durch den OB

Hier ist es bei Sachthemen wie z.B. dem NVP, dem Radwegeplan, dem Marketingkonzept usw. so, dass es ständig zu Terminverschiebungen auf Grund angeblich fehlender Kapazitäten in der Verwaltung kommt, obwohl die Verwaltung seit 2018 über 1O0 Stellen mehr aufgebaut hat.

Unser Standpunkt: Die Umsetzung von Stadtratsbeschlüssen ist die „Bringepflicht“ des OB. Der Stadtrat hat den OB dabei mehr in die Pflicht zu nehmen und darf Terminverschiebungen künftig nur noch in speziellen Ausnahmefällen dulden.

Der OB trägt die Verantwortung für das Handeln der Verwaltung. Er ist kein außenstehender Dritter, der nur Repräsentationspflichten hat.

Als Bürgerschaft Gera setzen wir weiterhin auf eine konstruktive, fraktionsübergreifende Zusammenarbeit zu den anstehenden Sachthemen mit weniger politisch ideologischen Kalkül. Eine gute und respektvolle Zusammenarbeit des Stadtrates mit dem OB hat auf Augenhöhe, sachbezogen und termingerecht zu erfolgen.

Gera, 07.07.2021

Dr.-Ing. Ulrich Porst
Fraktionsvorsitzender
Bürgerschaft Gera