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Wie die Verlängerung des Anstellungsvertrages des Theater-Intendanten „glückte“

Theater Gera

Theater Altenburg Gera

Wie die Verlängerung des Anstellungsvertrages des Theater-Intendanten „glückte“

Stadträte stehen alle fünf Jahre zur Wahl, um ehrenamtlich für die Bürger der Stadt mitzuentscheiden.

Theater Gera

Stadträte stehen alle fünf Jahre zur Wahl, um ehrenamtlich für die Bürger der Stadt mitzuentscheiden. Für Intendanten sollte dies auch gelten. In beiden Fällen wäre das Wettbewerb.

Für Wettbewerb hat sich der Geraer Stadtrat in seiner Sitzung am 25.06.2025 auch beim Intendanten des Theaters entschieden. Dessen Anstellungsvertrag sollte fristgemäß bis zum 31.07.2025 gekündigt werden und sollte am 31.07.2027 enden. Die Stelle würde dann neu ausgeschrieben. Da Gera 60% hält und die Stadt und der Landkreis Altenburg 40% an der Theater gGmbH, war dazu deren fristgemäße Zustimmung erforderlich.

In Altenburg haben OB bzw. Landrat jedoch ohne vorherige Zustimmung von Stadtrat und Kreistag allein entschieden, dass der Vertrag bis 2033 weiterlaufen soll. Erst nachdem bekannt wurde, dass Gera keine Verlängerung will, hat der Landrat die Zustimmung im Kreistag nachgeholt. Dem OB von Altenburg misslang dieses Vorgehen im Stadtrat, da die Befürworter der Weiterbeschäftigung von Herrn Kunze als Intendant einfach der Sitzung fernblieben, weshalb der Stadtrat nicht beschlussfähig und damit die Kündigungsfrist verstrichen war.

Damit haben sich OB und Stadtrat von Altenburg keinen Gefallen getan und auch die Weiterbeschäftigung von Herrn Kunze hat damit einen faden Beigeschmack. Zumal 22 Jahre als Intendant im selben Haus nicht nur ungewöhnlich, sondern auch deutschlandweit rekordverdächtig sind. Quantität an Jahren heißt nicht immer auch Qualität an Arbeit und gerade in Kunst und Kultur ist frischer Wind durch Wettbewerb immer eine wünschenswerte Alternative zum Althergebrachten.

Unser Vorschlag war: Den Anstellungsvertrag fristgemäß bis zum 31.07.2025 kündigen. Wettbewerb zuzulassen und die Stelle ab 01.08.2027 neu auszuschreiben, an der sich Herr Kunze auch hätte wieder beteiligen können. So hätte weder einer der beteiligten Gesellschafter noch der Intendant selbst Schaden genommen.