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Aktuell

Kommunale Wärmeplanung

Ansicht Geraer Rathaus

Anfrage an den Oberbürgermeister

Kommunale Wärmeplanung

Zum Jahresanfang 2024 ist das Bundesgesetz in Kraft getreten, welches Kommunen dazu verpflichtet, Wärmepläne zu erarbeiten. Gibt es keine nachträgliche Gesetzesänderung soll die Stadt Gera diesen spätestens am 30.6.2028 vorlegen.

Ansicht Geraer Rathaus

Gera, 30.09.2024

Anfrage „Kommunale Wärmeplanung“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zum Jahresanfang 2024 ist das Bundesgesetz in Kraft getreten, welches Kommunen dazu verpflichtet, Wärmepläne zu erarbeiten. Gibt es keine nachträgliche Gesetzesänderung soll die Stadt Gera diesen spätestens am 30.6.2028 vorlegen. Die Aufgabe ist ambitioniert, da u.a. eine Einteilung des gesamten Stadtgebietes in künftige Wärmeversorgungsgebiete erforderlich ist. Es sind Fernwärme- und Gasnetze in die Betrachtungen einzubeziehen, wovon zahlreiche Bereiche, Bürger und Unternehmen betroffen sind / betroffen sein werden. Zwischenzeitlich existiert im Freistaat Thüringen die „Verordnung über den finanziellen Ausgleich der Kosten für die Aufstellung von Wärmeplänen“. Darin werden Art und die Umfänge der Finanzhilfen für betroffene Kommunen definiert. Darüber hinaus hat sich auch der WSA des Geraer Stadtrates, in vorausschauender Weise, bereits im Jahr 2023 und zuletzt am 29.2.2024 mit der Thematik beschäftigt und eine Zeitschiene für die Abarbeitung gefordert.

Angesichts des Umfangs der Aufgabe, der Vielzahl Betroffener, der anfallenden Kosten sowie verfügbarer Ressourcen ergeben sich einige Fragen:

  • Welche Partner (Netzbetreiber, Wohnungsgesellschaften, IHK, HWK, Bürgerenergie, …) werden durch das, für die Planungen federführend und koordinierende Baudezernat einbezogen?
  • Wurden bereits Hilfen beim Land Thüringen und / oder Bund beantragt?
  • Wie wird eine Bürgerbeteiligung gewährleistet?
  • Auf welche Art werden Stadtrat und insbesondere die betreffenden Fachausschüsse eingebunden?
  • Gibt es nunmehr eine verbindliche Zeitschiene / ein Berichtswesen?

Vielen Dank für die Auskünfte!

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Kirchner
Fraktion Bürgerschaft FÜR GERA

Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bürgerschaft FÜR GERA

Sehr geehrter Herr Kirchner,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Kommunalen Wärmeplanung. Ihre Fragen möchte ich gern wie folgt beantworten:

  1. Welche Partner (Netzbetreiber, Wohnungsgesellschaften, IFIK, HWK, Bürgerenergie …) werden durch das, für die Planungen federführend und koordinierende Baudezernat einbezogen?
    Seit Beginn der ersten Überlegungen zur Kommunalen Wärmeplanung, gibt es einen engen Kontakt und Austausch mit dem regionalen Versorger Energieversorgung Gera GmbH (EGG). Weitere Akteure werden einbezogen, wenn der Prozess der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) startet. Dieser Zeitpunkt ist noch nicht erreicht, da zurzeit noch ein Unternehmen europaweit ausgeschrieben wird, welches das Planwerk der Kommunalen Wärmeplanung gemäß den gesetzlichen Vorgaben (WPG 2023, ThürWPGAG 2024)
    erarbeitet. Sobald ein solches Unternehmen vertraglich gebunden ist, wird dieses zusammen mit der Stadt eine Kommunikations- und Partizipationsstrategie auf den Weg bringen und die oben genannten Akteure sowie die Öffentlichkeit in den Planungsprozess einbeziehen.
  2. Wurden bereits Hilfen beim Land Thüringen und / oder Bund beantragt?
    Bei der KWP handelt sich um eine komplexe und interdisziplinäre Planung, die im Regelfall die Bindung externer Planungskapazitäten und Expertise erfordert. Die Bindung eines externen Dienstleisters wurde dabei vom Bund bis zum 31.12.2023 nach der Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) noch bis zu 90 % gefördert (100% bei finanzschwachen Kommunen wie Gera zum damaligen Zeitpunkt). Projektträger ist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG). Die Stadt Gera hatte noch Ende 2023 einen Förderantrag in Höhe von 586.490,00 Euro gestellt, um die 100 %-Förderung zu sichern. Mit Schreiben vom 07.03.2024 liegt ein Zuwendungsbescheid in gestellter Höhe vor.
  3. Wie wird eine Bürgerbeteiligung gewährleistet?
    siehe Ausführungen oben zu Punkt „Kommunikations- und Partizipationsstrategie“
  4. Auf welche Art werden Stadtrat und insbesondere die betreffenden Fachausschüsse eingebunden?
    siehe Ausführungen oben zu Punkt „Kommunikations- und Partizipationsstrategie“
  5. Gibt es nunmehr eine verbindliche Zeitschiene / ein Berichtswesen?
    Derzeit befindet sich die Stadt Gera im Ausschreibungsprozess zur Bindung eines Planungsbüros. Ziel ist der Abschluss dieses Verfahrens noch in diesem Quartal, sodass die Kommunale Wärmeplanung im 1. Quartal 2025 begonnen werden kann. Zu diesem Vorgehen wurde auch bereits der zuständige Fachausschuss (BUVLA) informiert. Sobald es in die eigentliche inhaltliche Bearbeitung der KWP geht, wird auch ein dementsprechender
    kontinuierlicher Informationsprozess in die Stadtpolitik hinein stattfinden (siehe Ausführungen oben zu Punkt „Kommunikations- und Partizipationsstrategie“). Nach Projektabschluss wird das Konzept mit Ziel Mitte 2026 veröffentlicht. Der § 25 WPG legt klare Beteiligungen und Arbeitspakete, sowie ein 5-jähriges Fortschreibungs- und /Monitoringintervall fest.

In der Hoffnung, Ihnen sachdienliche Auskünfte gegeben zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Michael Sonntag
Dezernent für Stadtentwicklung, Bau und Umwelt