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Bau-Turbo – Erleichterungen für alle?

Stadtrat

Bau-Turbo – Erleichterungen für alle?

Am 30.10.2025 trat das Bundesgesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus in Kraft.

Foto: Beispielfoto: „Obergeschoß im Rohbau von modernem Eigenheim“ von bluedesign via stock.adobe.com

Am 30.10.2025 trat das Bundesgesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus in Kraft. Damit ist es bis Ende 2030 möglich unbürokratischer bauen zu können und Genehmigungszeiten zu verkürzen. Die jeweilige Kommune kann frei entscheiden, ob sie diese Regelungen nutzen will oder nicht. Gera will.

Da die Stadtverwaltung dies allerdings nur in bestimmten Stadtgebieten anwenden möchte, haben wir den OB am 1.5.26 und wiederholt am 6.8.26 darauf aufmerksam gemacht, dass dies für die ganze Stadt Anwendung finden muss. Hier gibt es breite Unterstützung von Ortsteilräten und auch bei Stadträten.

In der zu erwartenden Beschlussvorlage zum Bau-Turbo soll es jedoch zu “räumlichen und inhaltlichen Grenzen bei der Anwendung“ kommen. Dies ist aus der Vorlage zur Änderung der Hauptsatzung ersichtlich.

Diese Herangehensweise lässt nur den Schluss zu, dass die Chancen des Gesetzes seitens der Verwaltung weiter nicht erkannt werden und eine Umsetzung nur bedingt gewollt ist. Allen Bauwilligen, in von der Verwaltung nicht präferierten Gebieten, werden damit die Möglichkeiten des Bau-Turbos nicht eingeräumt. Das ist für uns eine Ungleichbehandlung und lässt viel Potenzial für die Stadt ungenutzt.

Der Verweis auf über 8000 leerstehende Wohnungen ist, im Zusammenhang mit der Schaffung von Bauflächen für Einfamilienhäuser, irrelevant. Gera benötigt dringend attraktive Angebote für Bauwillige, die ihren Lebensmittelpunkt in der Region sehen. Aktuell findet sich auf der HP der Stadt Gera nur eine verfügbare Wohnbaufläche! Auf den Portalen privater Anbieter sieht es leider ähnlich aus. Als Alternative bleibt nur die Abwanderung.

Das „Grundmodell Wohnflächenentwicklung Gera“ sieht bis 2035 einen Bedarf von 630 bis 780 Eigenheimen „für den die erforderlichen Flächen bereitgestellt werden müssen“ vor. Wie soll das in den wenig ausgewiesenen Stadtgebieten realisiert werden können?

Wenn ein Bundesgesetz, welches nur bis 2030 Gültigkeit besitzt, schon fast 1 Jahr besteht und sich Gera erst jetzt das Gesetz für sich zurechtschneiden will, finden wir das im Interesse von Bauwilligen und Bauunternehmern befremdlich und es zeugt nicht von Weitsicht. Dass damit Steuereinnahmen für die Stadt generiert werden können, scheint dem einen oder anderen Verwaltungsangestellten entgangen zu sein.

Finden wir uns damit ab, eine schrumpfende Stadt zu sein? Setzen sich in Gera erneut Bedenkenträger durch? Blicken wir auf Risiken oder sehen und nutzen wir, sich ergebende Chancen und Möglichkeiten?

Die Antworten auf diese Fragen werden wir nach der nächsten Sitzung des Stadtrates am 30. September kennen.